Mit Fünftelregelung Steuern sparen
Wer vom Arbeitgeber gekündigt wird, hat mitunter Anrecht auf eine Abfindung. Diese ist zwar zu versteuern, die Höhe der Steuerlast können Betroffene aber in einem gewissen Rahmen selbst steuern.
Neustadt (dpa/tmn) - Werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber gekündigt, erhalten sie nicht selten eine Abfindung. Diese Zahlung gilt als Arbeitslohn und muss daher versteuert werden. Mit der sogenannten Fünftelregelung kommen Finanzämter Begünstigten allerdings entgegen - und erheben weniger Steuern.
Automatisch passiert das jedoch nicht. Noch bis Ende des Jahres können Arbeitgeber
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