Mit Pseudonym auf Facebook? Für Altfälle rechtens
Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter geurteilt.
Karlsruhe (dpa) - Nutzer und Nutzerinnen sozialer Netzwerke wie Facebook durften sich dort vor Jahren Pseudonyme für ihre Accounts zulegen. Die sogenannte Klarnamenpflicht zur Verwendung des richtigen Namens sei für Altfälle unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Hintergrund für die zeitliche Unterscheidung ist eine Gesetzesänderung. Ein Kläger und eine Klägerin
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+