Plus Rechtsstreit

Mit Pseudonym auf Facebook? Für Altfälle rechtens

Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter geurteilt.

27.01.2022 UPDATE: 27.01.2022 04:43 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Facebook
In den Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es, Nutzerinnen und Nutzer sollten denselben Namen verwenden, den sie auch im täglichen Leben gebrauchen. Foto: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe (dpa) - Nutzer und Nutzerinnen sozialer Netzwerke wie Facebook durften sich dort vor Jahren Pseudonyme für ihre Accounts zulegen. Die sogenannte Klarnamenpflicht zur Verwendung des richtigen Namens sei für Altfälle unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Hintergrund für die zeitliche Unterscheidung ist eine Gesetzesänderung. Ein Kläger und eine Klägerin

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