Schlappe beim NetzDG: Justizministerium prüft Rechtsmittel
Es soll helfen, besser gegen Hassrede und Straftaten im Netz vorzugehen. Doch das NetzDG verstoße gegen EU-Recht, urteilten Richter in Köln in einem Eilverfahren. Wie geht es jetzt weiter?

Berlin (dpa) - Nach der Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google und Facebook überprüft das Bundesjustizministerium, ob es gegen das Urteil vorgehen wird.
Die einstweilige Anordnung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei noch nicht rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch. "Der Bundesrepublik steht dagegen das
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