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Schlappe beim NetzDG: Justizministerium prüft Rechtsmittel

Es soll helfen, besser gegen Hassrede und Straftaten im Netz vorzugehen. Doch das NetzDG verstoße gegen EU-Recht, urteilten Richter in Köln in einem Eilverfahren. Wie geht es jetzt weiter?

02.03.2022 UPDATE: 02.03.2022 14:52 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Fake News und Hassrede
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll es ermöglichen, besser gegen Hassrede oder andere Straftaten im Netz vorzugehen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verstößt es jedoch gegen EU-Recht.

Berlin (dpa) - Nach der Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google und Facebook überprüft das Bundesjustizministerium, ob es gegen das Urteil vorgehen wird.

Die einstweilige Anordnung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei noch nicht rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch. "Der Bundesrepublik steht dagegen das

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