Keine Energiekennwerte in Immobilienanzeige: Ab Mai droht Bußgeld
Seit einem Jahr müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen auch die Energiekennwerte genannt werden.

Foto: dpa
Berlin (dpa) Verstöße gegen diese Pflicht wurden bisher nicht geahndet. Doch die Übergangsfrist läuft nun aus, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Eigentümer, die die Vorgaben missachten, riskieren ab dem 1. Mai ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro. Das gilt auch, wenn ein Makler oder Verwalter mit der Anzeigenschaltung beauftragt wird.
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