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Keine Energiekennwerte in Immobilienanzeige: Ab Mai droht Bußgeld

Seit einem Jahr müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen auch die Energiekennwerte genannt werden.

30.04.2015 UPDATE: 30.04.2015 13:22 Uhr 32 Sekunden

Foto: dpa

Berlin (dpa)  Verstöße gegen diese Pflicht wurden bisher nicht geahndet. Doch die Übergangsfrist läuft nun aus, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Eigentümer, die die Vorgaben missachten, riskieren ab dem 1. Mai ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro. Das gilt auch, wenn ein Makler oder Verwalter mit der Anzeigenschaltung beauftragt wird.

Wer seine Immobilie in

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