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Ablöse für Küche und Co - Was Nachmieter wissen müssen

Abstandszahlungen für Küche, Einbauschränke oder Umbauten sind vielen Nachmietern ein Dorn im Auge. Verpflichtet sind sie in aller Regel nicht, solche Forderungen zu akzeptieren.

11.03.2015 UPDATE: 11.03.2015 11:59 Uhr 2 Minuten, 19 Sekunden

Sie ist oft der Haken an einer neuen Wohnung: Die Küche vom Vormieter. Er darf eine Ablöse vom Nachmieter einfordern. Foto: Andrea Warnecke

Berlin/Hamburg. (dpa)  Die Mietwohnung aus dem Inserat ist einfach ideal: eine gute Raumaufteilung, eine von außen nicht einsehbare Terrasse - und elektrische Rolläden an den Fenstern gibt es auch. Hier lässt es sich bestimmt gut leben. Doch die Sache hat einen Haken: die Einbauküche. Zwar ist sie gepflegt und modern. Aber sie ist Eigentum des Vormieters, der vom Nachmieter eine Ablöse von 10

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