Ablöse für Küche und Co - Was Nachmieter wissen müssen
Abstandszahlungen für Küche, Einbauschränke oder Umbauten sind vielen Nachmietern ein Dorn im Auge. Verpflichtet sind sie in aller Regel nicht, solche Forderungen zu akzeptieren.

Sie ist oft der Haken an einer neuen Wohnung: Die Küche vom Vormieter. Er darf eine Ablöse vom Nachmieter einfordern. Foto: Andrea Warnecke
Berlin/Hamburg. (dpa) Die Mietwohnung aus dem Inserat ist einfach ideal: eine gute Raumaufteilung, eine von außen nicht einsehbare Terrasse - und elektrische Rolläden an den Fenstern gibt es auch. Hier lässt es sich bestimmt gut leben. Doch die Sache hat einen Haken: die Einbauküche. Zwar ist sie gepflegt und modern. Aber sie ist Eigentum des Vormieters, der vom Nachmieter eine Ablöse von 10
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