Plus Verbraucherschutz

Onlineshop geht pleite - diese Rechte haben Verbraucher

Die Modeplattform "Dress for less" ist pleite. Meldet eine Firma Insolvenz an, werden Käufer zu Gläubigern. Wie können Verbraucher dann ihr Geld zurückbekommen?

19.01.2024 UPDATE: 19.01.2024 11:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Wer Waren im Internet bestellt, hat ein Widerrufsrecht - das gilt sogar im Pleitefall eines Onlinehändlers. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn ​

Leipzig/Düsseldorf. (dpa) Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, kann sich dies auch für Verbraucher unangenehm auswirken. Handelt es sich um ein Onlinegeschäft - wie etwa aktuell beim deutschen Modehändler "dress-for-less" - hat eine Insolvenz grundsätzlich keinen Einfluss auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.

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