Kosten für "Essen auf Rädern" steuerlich nicht absetzbar
Sie können oder wollen nicht mehr selbst kochen? Für solche Fälle gibt es "Essen auf Rädern", ein Service, den besonders alte und kranke Menschen nutzen.

Viele Menschen nutzen «Essen auf Rädern», um bequem Mahlzeiten zu erhalten - eine wichtige Unterstützung für Senioren und weniger mobile Personen. Foto: Felix Kästle/dpa-tmn
München (dpa/tmn) - Wenn die Selbstversorgung nicht mehr möglich ist, nutzen einige Senioren den Service "Essen auf Rädern". Die Kosten dafür von der Steuer abzusetzen, ist jedoch nicht möglich, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Jüngst lehnte das Finanzgericht Münster einen Fall (Az.: 1 K 759/21 E) ab, bei dem ein Rentnerehepaar erwirken wollte, die Kosten für ihre Essenslieferungen
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