Viele Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr in Kurzarbeit waren, müssen eine Steuererklärung für 2020 abgeben. Foto: Benjamin Nolte/dpa
Berlin (dpa) - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz