Plus Steuererklärung 2020

Pflicht zur Abgabe für viele in Kurzarbeit

Wer im vergangenen Jahr in Kurzarbeit war, ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

25.02.2021 UPDATE: 25.02.2021 13:55 Uhr 26 Sekunden
Viele Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr in Kurzarbeit waren, müssen eine Steuererklärung für 2020 abgeben. Foto: Benjamin Nolte/dpa
Berlin (dpa) - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz