Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte ins Homeoffice verbannt. Damit fällt der Arbeitsweg oft weg. Das bedeutet aber auch: Die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Der Weg zur Arbeit macht sich steuerlich bezahlt. In der Corona-Krise saßen viele Arbeitnehmer allerdings im Homeoffice. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Berlin (dpa) - Fahrtkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Je nachdem wie weit der Weg zur Arbeit ist, kann sich das lohnen. Denn wer