Verschlüsselte PIN entbindet Bank nicht von Erstattung
Manche Dinge wollen sich einfach nicht einprägen - da hilft: aufschreiben. Für Geheimzahlen und Passwörter ist das aber nicht zu raten. Es sei denn, sie sind hinreichend verschlüsselt.

München/Berlin. (dpa/tmn) - Sie führen ihre Giro- oder Kreditkarte samt PIN-Nummer in Ihrem Geldbeutel mit sich? Keine gute Idee. Wird Ihr Portemonnaie gestohlen und Geld von Ihrem Konto abgebucht, haben Sie keinen Erstattungsanspruch gegen Ihre Bank. Anders sieht es aus, wenn Ihre PIN dabei gut verschlüsselt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 142 C 19233/19) auf
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