Anspruch auf Entschädigung nach Internet- und Telefonausfall
Ihr Internet oder Telefon funktioniert nicht mehr und das womöglich sogar mehrere Tage? Dann können Sie vom Anbieter Schadenersatz verlangen. Dafür gibt es einen Musterbrief.

Mainz (dpa/tmn) - Viele wissen das nicht: Wenn Internet oder Telefon ausfallen, kann ab dem dritten Tag eine Entschädigung verlangt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Allerdings geht das nur unter bestimmten Bedingungen.
Zum einen muss direkt nach dem Ausfall der Anbieter informiert werden. Liegt es an ihm und behebt er den Schaden nicht innerhalb von zwei
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