Plus Schadensersatz

Anspruch auf Entschädigung nach Internet- und Telefonausfall

Ihr Internet oder Telefon funktioniert nicht mehr und das womöglich sogar mehrere Tage? Dann können Sie vom Anbieter Schadenersatz verlangen. Dafür gibt es einen Musterbrief.

06.03.2024 UPDATE: 06.03.2024 08:54 Uhr 35 Sekunden
Wenn Internet oder Telefon ausfallen, kann unter bestimmten Bedingungen ab dem dritten Tag eine Entschädigung verlangt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Mainz (dpa/tmn) - Viele wissen das nicht: Wenn Internet oder Telefon ausfallen, kann ab dem dritten Tag eine Entschädigung verlangt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Allerdings geht das nur unter bestimmten Bedingungen.

Zum einen muss direkt nach dem Ausfall der Anbieter informiert werden. Liegt es an ihm und behebt er den Schaden nicht innerhalb von zwei

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+