Wann ist Abzug bei Schadensregulierung möglich?
Eine Autofahrerin hat einen Unfall auf der Autobahn. Dabei wird auch die Leitplanke beschädigt. Die Versicherung will nicht die gesamten Reparaturkosten bezahlen. Warum sie in diesem Fall abblitzt.

Crash auf der Autobahn: Die Reparaturkosten für eine beschädigte Leitplanke sorgen im Nachgang für Streit vor Gericht. (zu dpa: «Neu für alt: Wann ist Abzug bei Schadensregulierung möglich?») Foto: Jens Schlueter/dpa
Bremen (dpa/tmn) – Beschädigen Autofahrer das Eigentum Dritter, kommt in der Regel deren verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Manchmal jedoch will der Versicherer nicht alles zahlen.
Zum Beispiel, wenn er die ersetzten Teile als hochwertiger betrachtet als die beschädigten. Er führt dann einen Abzug "neu für alt" ins Feld. Bei Teilen ohne oder mit kaum
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