Berufliche Nutzung bringt Steuervorteil
Wer das eigene Smartphone nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und was Steuerzahler dabei beachten sollten.

Berlin (dpa/tmn) - Nutzen Sie Ihr privates Mobiltelefon auch beruflich? Bei Beschäftigten, denen der Arbeitgeber kein Handy oder Smartphone zur Verfügung stellt, ist das oft der Fall - und sei es nur, weil das Bürotelefon ins Homeoffice umgeleitet wird.
Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Anschaffung des Geräts sowie die laufenden Handykosten können dann steuerlich geltend
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