Plus "Laubrente"

Streit ums Herbstlaub - Rechte und Pflichten von Mietern

Laub auf dem Gehweg vor der eigenen Haustür zu fegen – dazu sind Hausbesitzer oder Vermieter in vielen Gemeinden verpflichtet. Für Ärger sorgen aber oft auch die welken Blätter aus dem Nachbargarten – hierfür gibt es unter Umständen eine "Laubrente".

24.09.2018 UPDATE: 24.09.2018 10:54 Uhr 2 Minuten, 31 Sekunden
Grundsätzlich ist die Laubbeseitigung Sache des Eigentümers. Er kann die Aufgabe aber an die Mieter delegieren. Foto: dpa​

Von Sabine Meuter

Berlin/Frankfurt. Im Herbst werden die Blätter bunt - was ein schöner Anblick ist, kann auf Gehwegen schnell zu einer gefährlichen Rutschpartie für Passanten werden. Um dieses Risiko zu minimieren, heißt es: Laub fegen! Doch wer ist dafür zuständig? "Grundsätzlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum bei der Gemeinde", sagt Julia

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+