Was dürfen Bausparkassen verlangen?
Den Bausparkassen ging es schon mal besser. Niedrige Zinsen bedrohen ihr Geschäftsmodell. Sie versuchen es daher mit Nebeneinnahmen. Das ist nicht neu, doch jetzt klagen Verbraucherschützer.
Von Claudia Kornmeier
Karlsruhe (dpa) - Darlehensgebühr, Abschlussgebühr, Kontogebühr: Solche Geldquellen werden für Bausparkassen immer wichtiger. Vor Gericht müssen sie allerdings erklären, wofür sie diese Gebühren haben wollen und wie das mit dem Geschäftsmodell Bausparen zusammenpasst. Am Dienstag geht es vor dem Bundesgerichtshof um eine Kontogebühr. (Az. XI ZR
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+