Änderung der Immobilienbewertung
Ab dem kommenden Jahr sollen Immobilien im Falle einer Schenkung oder eines Erbes näher am Marktwert bemessen werden. Das könnte in vielen Fällen zu höherer Steuerbelastung führen.

Berlin. (dpa) Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, muss darauf in der Regel Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Weil der Wert vieler Immobilien aufgrund geänderter Bewertungsverfahren ab dem kommenden Jahr ansteigen dürfte, fällt auch die Steuerlast in vielen Fällen größer aus. Nur: Was genau ändert sich? Und warum überhaupt? Antworten auf die wichtigsten
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