Freiwillige Rentenbeiträge können sich lohnen
Wer freiwillig Rentenbeiträge einzahlt, kann die Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Worauf es ankommt.
Berlin (dpa) - Arbeitnehmer sind in der Regel pflichtversichert und können deshalb meist keine zusätzlichen freiwilligen Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Aber es gibt Ausnahmen, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
So dürfen Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, freiwillige Ausgleichszahlungen für künftig zu erwartende Rentenabschläge
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+