Plus Neue Regeln fürs Onlinebanking

Was sich für Verbraucher ändert

Eine EU-Richtlinie verbannt TAN-Listen aus Papier und öffnet neuen Dienstleistern den Weg zum Bankkonto

31.07.2019 UPDATE: 31.07.2019 14:43 Uhr 2 Minuten, 57 Sekunden
Ab dem 14. September dürfen beim Onlinebanking keine TAN-Listen auf Papier (iTAN) mehr verwendet werden. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Bonn/Halle (dpa) - Verbraucher müssen sich vom 14. September an auf Änderungen beim Onlinebanking einstellen. Zum einen sollen Überweisungen sicherer werden. Zum anderen bekommen außer Banken künftig andere Dienstleister Zugriff auf Konten - vorausgesetzt, Verbraucher stimmen dem zu. Möglich macht dies die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäischen Union.

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