Falsche Diagnose, Pfusch im Operationssaal oder ein fehlerhaftes künstliches Gelenk: Wer den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat und deswegen gegen den Arzt vorgehen will, muss es beweisen können.
Von Sabine Meuter
Hannover (dpa/tmn) - Die Beschwerden begannen nach der Rückkehr aus dem Madagaskar-Urlaub: Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost und Fieber plagten den 22-jährigen Urlauber. Der Mann ging mit Malaria-Verdacht zu seinem Hausarzt. Doch der erstellte in dem akuten Fall weder eine sorgfältige Diagnose noch brachte er die richtige Therapie
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