Plus Beklaut im Freibad

Außenversicherung greift nicht bei "einfachem Diebstahl"

Wird der Spind aufgebrochen und die Sachen gestohlen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.

17.08.2020 UPDATE: 18.08.2020 06:00 Uhr 30 Sekunden
Foto: dpa

(dpa). Portemonnaie, Handy oder Handtasche gehören zum Hausrat. Das heißt: Diese Gegenstände sind auch unterwegs über die Hausratversicherung versichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg. Die sogenannte Außenversicherung für den Hausrat ersetzt Verluste, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Allerdings gibt es einen Haken: Sie

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