Welche Rechte Urlauber dann haben
Es gibt im Badeurlaub kaum Ärgerlicheres als einen gesperrten Strand. Gibt es dann Geld zurück? Ein Experte erläutert die Rechtslage.

Hannover. (dpa) Ein gesperrter Strand kann unter bestimmten Umständen ein Reisemangel sein. Urlauberinnen und Urlauber könnten dann den Reisepreis anteilig mindern.
Besonders bei hoteleigenen Stränden kann das der Fall sein. Weil sie im Zugriffsbereich des Hotels liegen, beziehungsweise im Zugriffsbereich des Reiseveranstalters, wenn man eine Pauschalreise macht. Darauf weist der
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