Airline darf nicht per se Einstieg verweigern
Reisende kommen knapp zu spät am Flugsteig an und werden abgewiesen, obwohl die Türen des Fliegers noch offen stehen.

Frankfurt/Main. (dpa) Zu spät am Gate, aber das Boarding ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen? Verweigern Mitarbeiter der Fluggesellschaft dann den Zustieg, steht betroffenen Fluggästen womöglich eine Entschädigung für den verpassten Flug zu. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 2-24 S 93/24)
Es ging um die Klage von fünf Reisenden,
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