Plus Spät am Gate

Airline darf nicht per se Einstieg verweigern

Reisende kommen knapp zu spät am Flugsteig an und werden abgewiesen, obwohl die Türen des Fliegers noch offen stehen.

08.07.2025 UPDATE: 08.07.2025 09:52 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Ihr Urlaubsflieger will ohne Sie abheben? Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht laut Gericht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. Foto: Christoph Soeder/dpa

Frankfurt/Main. (dpa)  Zu spät am Gate, aber das Boarding ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen? Verweigern Mitarbeiter der Fluggesellschaft dann den Zustieg, steht betroffenen Fluggästen womöglich eine Entschädigung für den verpassten Flug zu. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 2-24 S 93/24)

Es ging um die Klage von fünf Reisenden,

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+