Plus Schadensersatz

Rückflug viel früher - Verbraucherschützer sehen Reisemangel

Der Urlaub soll eigentlich vier Wochen dauern. Doch dann kommt eine Nachricht des Veranstalters: Der Rückflug geht sieben Tage früher als geplant. Kann man in so einem Fall auf Schadenersatz pochen?

01.03.2024 UPDATE: 01.03.2024 08:34 Uhr 50 Sekunden
Unfreiwillig früher heimfliegen als geplant? Dann sollten Pauschalurlauber Geld zurück verlangen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn​

Hannover (dpa/tmn) – Ärger bei der Pauschalreise: Legt der Veranstalter den Rückflug aus dem Urlaub um mehrere Tage nach vorn, ist das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein Reisemangel.

Betroffene sollten dann nicht nur auf die anteilige Rückerstattung des Reisepreises für die nicht genutzten Übernachtungen pochen. So eine Flugvorverlegung bedeutet auch nutzlos

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