Rückflug viel früher - Verbraucherschützer sehen Reisemangel
Der Urlaub soll eigentlich vier Wochen dauern. Doch dann kommt eine Nachricht des Veranstalters: Der Rückflug geht sieben Tage früher als geplant. Kann man in so einem Fall auf Schadenersatz pochen?

Hannover (dpa/tmn) – Ärger bei der Pauschalreise: Legt der Veranstalter den Rückflug aus dem Urlaub um mehrere Tage nach vorn, ist das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein Reisemangel.
Betroffene sollten dann nicht nur auf die anteilige Rückerstattung des Reisepreises für die nicht genutzten Übernachtungen pochen. So eine Flugvorverlegung bedeutet auch nutzlos
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