Plus Deutsche Bahn

Auch bei Winterwetter wird entschädigt

Durch neue EU-Regeln ist "extremes Wetter" als möglicher Ausschlussgrund für Entschädigungen bei Bahnverspätungen ins Spiel gekommen - doch das aktuelle Wetter zählt laut DB nicht dazu.

04.12.2023 UPDATE: 04.12.2023 08:47 Uhr 59 Sekunden
Keine außergewöhnlichen Umstände: Kommt es aufgrund von Schnee zu größeren Zugverspätungen, können Betroffene auf Entschädigungen bestehen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Bei größeren Zugverspätungen infolge des Winterwetters können Reisende der Deutschen Bahn auf die in solchen Fällen vorgesehenen Entschädigungen pochen. Das hat eine DB-Sprecherin auf Nachfrage bestätigt.

Das aktuelle Wetter sei kein unvorhergesehenes, extremes Wetterereignis - insofern kämen die Fahrgastrechte vollumfänglich zur Anwendung und alle Verspätungsfälle

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