Auch bei Winterwetter wird entschädigt
Durch neue EU-Regeln ist "extremes Wetter" als möglicher Ausschlussgrund für Entschädigungen bei Bahnverspätungen ins Spiel gekommen - doch das aktuelle Wetter zählt laut DB nicht dazu.

Berlin (dpa/tmn) - Bei größeren Zugverspätungen infolge des Winterwetters können Reisende der Deutschen Bahn auf die in solchen Fällen vorgesehenen Entschädigungen pochen. Das hat eine DB-Sprecherin auf Nachfrage bestätigt.
Das aktuelle Wetter sei kein unvorhergesehenes, extremes Wetterereignis - insofern kämen die Fahrgastrechte vollumfänglich zur Anwendung und alle Verspätungsfälle
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