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Was muss die Vollkasko zahlen, wenn nicht repariert wird?

PKW-Unfall: Bundesgerichtshof setzt Anspruch bei "fiktiver Reparatur" Grenzen - Markenwerkstatt oft zu teuer

11.11.2015 UPDATE: 12.11.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Wer nach einem Unfall den Schaden nicht reparieren lässt, bekommt nicht jeden Kostenvoranschlag bar ausbezahlt. Foto: dpa

Karlsruhe. (dpa) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Ansprüchen von Autobesitzern nach einem selbst verschuldeten Unfall Grenzen gesetzt. Danach darf ein Halter von seiner Kaskoversicherung zwar die Kosten einer Reparatur verlangen, auch wenn er seinen Wagen nicht instandsetzen lässt. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen für diese sogenannte fiktive Reparatur die Preise einer

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