Haftungsstreit bei Unfall mit ohnmächtigem Fahrer
Ein Mann wird am Steuer ohnmächtig, es kommt zu einer Kollision mit einem anderen Auto. Höhere Gewalt? Die Frage der Haftungsverteilung ging vor Gericht.

Ellwangen (dpa/tmn) – Eine im Straßenverkehr eintretende plötzliche Ohnmacht muss bei einem Unfall nicht als höhere Gewalt gewertet werden. Sie schützt einen Unfallgegner nicht vor einer Mithaftung, wenn der durch seine eigene Fahrweise den Unfall hätte verhindern können. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ellwangen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
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