Plus Verkehrsrecht

Haftungsstreit bei Unfall mit ohnmächtigem Fahrer

Ein Mann wird am Steuer ohnmächtig, es kommt zu einer Kollision mit einem anderen Auto. Höhere Gewalt? Die Frage der Haftungsverteilung ging vor Gericht.

26.04.2024 UPDATE: 26.04.2024 10:50 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Vorsichtig und umsichtig fährt man besser auch auf einem Parkplatz - selbst bei medizinischen Notfällen des Unfallgegners muss man sonst womöglich mithaften. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Ellwangen (dpa/tmn) – Eine im Straßenverkehr eintretende plötzliche Ohnmacht muss bei einem Unfall nicht als höhere Gewalt gewertet werden. Sie schützt einen Unfallgegner nicht vor einer Mithaftung, wenn der durch seine eigene Fahrweise den Unfall hätte verhindern können. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Ellwangen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

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