Gefährdung von Fußgängern reicht für Fahrverbot
Immer wieder kommt es beim Abbiegen zu Unfällen zwischen Autos und Fußgängern. Ein Mann ging in so einem Fall vor Gericht gegen ein Fahrverbot vor. Warum er mit seinen Argumenten abblitzte.

München (dpa/tmn) – Wer abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, muss danach womöglich selbst für eine Weile zu Fuß gehen. Denn ein Fahrverbot kann bereits bei einer Gefährdung verhängt werden - zu einem Unfall mit Verletzung muss es dafür erst gar nicht kommen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), über den der ADAC berichtet. (Az.: ObOWi
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+