Indizien können ausreichen
Auf den ersten Blick ein Routineunfall: Beim Einparken beschädigte eine Autofahrerin das Fahrzeug eines anderen. Doch die Sache ging vor Gericht, denn die Versicherung wollte nicht zahlen – warum?
Düsseldorf (dpa/tmn) – Sprechen zahlreiche Indizien für einen fingierten Verkehrsunfall, muss eine Versicherung wegen der hohen Wahrscheinlichkeit eines Betrugs nicht zahlen. Das zumindest zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 10 O 281/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Bei dem Fall ging es um einen
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