Plus Urteil

Ratenzahlung für energetische Maßnahmen ist nicht ratsam

Fenster, Fassade, Dach: Die energetische Sanierung des Eigenheims kann richtig teuer werden. Wer von Steuervorteilen profitieren möchte, tut aber gut daran, die Maßnahmen nicht in Raten zu begleichen.

02.05.2024 UPDATE: 02.05.2024 13:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Für energetische Maßnahmen am Haus kann es Steuerermäßigungen geben. Wichtig ist aber, dass Eigentümerinnen und Eigentümer alle erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Wer seine mindestens zehn Jahre alte, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie einer energetischen Sanierung unterzieht, kann dabei steuerlich profitieren. Die Kosten des ausführenden Fachunternehmens sind zu 20 Prozent absetzbar - bis zu einer Höchstgrenze von 40 000 Euro und verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass

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