Ratenzahlung für energetische Maßnahmen ist nicht ratsam
Fenster, Fassade, Dach: Die energetische Sanierung des Eigenheims kann richtig teuer werden. Wer von Steuervorteilen profitieren möchte, tut aber gut daran, die Maßnahmen nicht in Raten zu begleichen.

Für energetische Maßnahmen am Haus kann es Steuerermäßigungen geben. Wichtig ist aber, dass Eigentümerinnen und Eigentümer alle erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Wer seine mindestens zehn Jahre alte, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie einer energetischen Sanierung unterzieht, kann dabei steuerlich profitieren. Die Kosten des ausführenden Fachunternehmens sind zu 20 Prozent absetzbar - bis zu einer Höchstgrenze von 40 000 Euro und verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass
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