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Urteil: E-Zigaretten bleiben in Gaststätten erlaubt

Ausweg für Raucher: In Kneipen in Nordrhein-Westfalen dürfen sie weiter zur E-Zigarette greifen. Es handele sich gar nicht um Rauchen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.

04.11.2014 UPDATE: 04.11.2014 13:32 Uhr 27 Sekunden
Eine Frau raucht eine elektrische Zigarette. Am Dienstag findet in Münster die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht zur Klage eines Kölner Gastwirts gegen das Verbot von E-Zigaretten in seiner Kneipe statt. Foto: Marcus Brandt/dpa
Münster (dpa) - E-Zigaretten-Raucher haben einen gerichtlichen Etappensieg errungen: Der Konsum der elektrischen Zigaretten bleibt in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Dienstag, das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die Verdampfer.

Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrennt, sondern nikotinhaltige

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