Heidelberg (dpa) - Gesetzlich Versicherte können sich ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. Das zahlen ihre Krankenkassen, erläutert der Krebsinformationsdienst. Es gebe aber auch Kassen, die das sogenannte Screening bereits für unter 35-Jährige übernehmen. Der Arzt schaut sich dabei die gesamte Haut sowie die Schleimhäute mit dem bloßen Auge an, teils mit