Plus Freie Krankenhauswahl

Welche Klinik soll es sein?

Recht auf freie Auswahl des Krankenhauses meist gegeben

15.07.2019 UPDATE: 16.07.2019 06:00 Uhr 49 Sekunden
Foto: dpa

(dpa.) Gesetzlich Krankenversicherte dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen. In Notfällen gilt das ohnehin, aber auch bei geplanten Eingriffen oder Behandlungen: Hier trägt der behandelnde Arzt auf der Einweisung zwar eins oder mehrere Krankenhäuser in der Nähe ein. Die Angabe ist aber nicht bindend, erklärt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale

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