In welchen Fällen es weiterhin Kindergeld gibt
Für den Nachwuchs gibt es in Deutschland Kindergeld, so viel ist klar. Was hingegen nicht jeder und jede auf dem Schirm hat: Nicht immer endet der Anspruch mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Volljährig und ausgezogen: Nur weil der Nachwuchs flügge wird, bedeutet das noch lange nicht zwangsläufig, dass es für diesen keinen Anspruch auf Kindergeld mehr gibt. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Von Sabine Meuter
Nürnberg/Hannover. Ganz gleich, welches Einkommen und welches Vermögen Familien haben - Eltern erhalten für ihren Nachwuchs in Deutschland grundsätzlich Kindergeld. Seit Januar 2025 liegt die Leistung bei 255 Euro pro Monat und Kind. Dabei ist der Anspruch gar nicht ausschließlich auf Eltern limitiert. "Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Großeltern,
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