Gerichtlich bestellter Betreuer trotz Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht ist geregelt, wer die Rechtsgeschäfte für einen übernehmen soll, wenn man selbst es nicht mehr kann. Einen gerichtlich bestellten Betreuer schließt sie aber nicht aus.

In einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, dass im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson anstelle eines gerichtlich bestellten Betreuers Rechtsgeschäfte übernimmt. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Haben Sie klare Vorstellungen davon, wer für Sie etwa Rechtsgeschäfte übernehmen soll, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Dann sollten Sie das in einer Vorsorgevollmacht festhalten. Denn wer infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ausgebremst wird, wünscht sich möglicherweise die Betreuung durch eine Vertrauensperson, nicht durch einen gerichtlich
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