Ist eine Kündigung aus der Elternzeit heraus möglich?
Der Arbeitnhemer muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten

Berlin (dpa/tmn) - Während der Elternzeit stellen manche fest, dass sie nicht mehr auf die alte Stelle zurückkehren wollen - etwa weil ein Umzug in die Heimat ansteht oder sie sich beruflich umorientieren wollen. Bleibt die Frage: Kann ich aus der Elternzeit heraus einfach kündigen?
"Das ist möglich", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
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