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Gemeinsames Sorgerecht auch bei zerstrittenen Eltern

Eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil komme nur dann in Betracht, wenn die negativen Auswirkungen des Streits auf das Kindeswohl wegfielen.

01.12.2014 UPDATE: 01.12.2014 10:42 Uhr 44 Sekunden
Foto: dpa
Brandenburg (dpa) - Auch wenn die Eltern zerstritten sind, muss das gemeinsame elterliche Sorgerecht nicht unbedingt aufgehoben werden. Dies ist nur dann erforderlich, wenn durch die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil das Kindeswohl verbessert werden kann. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Az.: 13 UF 175/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des
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