(dpa) Streiten sich getrennt lebende Eltern über den Nachnamen des Kindes, darf derjenige darüber entscheiden, bei dem das Kind und seine Geschwister leben. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 10 UF 838/18) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern noch vor der Geburt des Kinds getrennt. Über den Vornamen für ihr Kind hatten sie sich zwar einigen können, nicht jedoch über den zweiten Vornamen und den Nachnamen. Dem Vater war wichtig, dass aus dem Namen die indischen Wurzeln seines Kinds deutlich werden.
Das Gericht übertrug der Mutter das Namensbestimmungsrecht für den Nachnamen. Das Kind lebe mit Mutter und Halbschwester in einem Haushalt zusammen. Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es denselben Geburtsnamen wie die beiden trage. Der Vater erhielt das Recht, den zweiten Vornamen zu bestimmen. Dies mache die Bindung zum Vater und seinem Herkunftsland deutlich.