Geburtsname kann nicht ersatzlos gestrichen werden
Kommt es zur Scheidung, kann man seinen Geburtsnamen wieder verwenden. Doch was gilt, wenn einem der Titel des Partners besser gefällt?
Münster. (dpa) Den Nachnamen, den man ab seiner Geburt hat, kann man nicht komplett zugunsten des Familiennamens oder Titels aufgeben. Wenn man heiratet, kann man den Nachnamen seines Partners nur als Ergänzung annehmen.
Denn rechtlich gesehen muss man den Namen, der im Geburtsregister steht, zwingend weiterführen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Über den
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