Matcha nur in Maßen trinken
Das Grüntee-Pulver Matcha wird oft als "Superfood" bezeichnet. Doch zu viel Matcha sollte es besser nicht sein.

Düsseldorf (dpa) - Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha ("gemahlener Tee") hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Damit bleibe für Verbraucher unklar, ob das verwendete Grüntee-Pulver tatsächlich den traditionellen, aufwendigen
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