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Kündigung eines Betriebsrats wegen Kritik hat hohe Hürden

Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch.

16.03.2016 UPDATE: 16.03.2016 10:31 Uhr 50 Sekunden

Foto: dpa

Düsseldorf. (dpa) Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 10 Ta BV 102/15). Zugespitzte historische Vergleiche sind dabei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

In dem verhandelten Fall wurde einem

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