Kündigung eines Betriebsrats wegen Kritik hat hohe Hürden
Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch.

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Düsseldorf. (dpa) Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 10 Ta BV 102/15). Zugespitzte historische Vergleiche sind dabei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
In dem verhandelten Fall wurde einem
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