Kündigung eines Betriebsrats wegen Kritik hat hohe Hürden
Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch.
Düsseldorf. (dpa) Wollen Arbeitgeber einem Betriebsrat wegen am Betrieb geäußerter Kritik kündigen, sind die Voraussetzungen dafür hoch. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 10 Ta BV 102/15). Zugespitzte historische Vergleiche sind dabei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
In dem verhandelten Fall wurde einem
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