Arbeiten für ganz oben: Was Angestellte der Kirche wissen müssen
Rund 1,3 Millionen Menschen sind für einen kirchlichen Arbeitgeber tätig. Für sie gilt zum Teil ein gesondertes Arbeitsrecht.

Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber vorstellt, muss damit rechnen, nach der eigenen Spiritualität befragt zu werden. Foto: Arno Burgi
Berlin (dpa/tmn) – Die Kirche in Deutschland hat Selbstbestimmungsrecht, so ist es im Grundgesetz festgelegt. Das beeinflusst auch das Arbeitsrecht – beide christlichen Kirchen dürfen ihre Arbeitsverhältnisse selbst regeln, dies betrifft ebenso die Wohlfahrtsverbände. Aber was bedeutet das konkret?
- Bewerbung und Einstellung: Wer sich bei einer kirchlichen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+