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Arbeiten für ganz oben: Was Angestellte der Kirche wissen müssen

Rund 1,3 Millionen Menschen sind für einen kirchlichen Arbeitgeber tätig. Für sie gilt zum Teil ein gesondertes Arbeitsrecht.

14.11.2016 UPDATE: 14.11.2016 15:40 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden

Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber vorstellt, muss damit rechnen, nach der eigenen Spiritualität befragt zu werden.  Foto: Arno Burgi

Berlin (dpa/tmn) – Die Kirche in Deutschland hat Selbstbestimmungsrecht, so ist es im Grundgesetz festgelegt. Das beeinflusst auch das Arbeitsrecht – beide christlichen Kirchen dürfen ihre Arbeitsverhältnisse selbst regeln, dies betrifft ebenso die Wohlfahrtsverbände. Aber was bedeutet das konkret?

- Bewerbung und Einstellung: Wer sich bei einer kirchlichen

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