Anrufe von der Arbeit: Nach Feierabend in der Regel ignorierbar
Es ist gerade so gemütlich auf der Couch, da klingelt das Telefon. Der Arbeitgeber ruft an. Muss man jetzt abnehmen? Oder überhört man das Klingeln einfach?

Oh nein, der Chef ruft an - Arbeitnehmer dürfen dienstliche Anrufe nach der Arbeit meist aber ignorieren. Foto: Monique Wüstenhagen
Berlin. (dpa) Nach Feierabend klingelt das Handy: Die Nummer kennt man, es ist die Arbeit. Rangehen oder nicht? Prinzipiell gilt: In der Regel ist man nicht verpflichtet, solche Anrufe anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Klar ist der Fall zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten: Da ist Erreichbarkeit Pflicht.
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