Abmahnung wegen beleidigender Emoticons
Arbeitnehmer sollten sich überlegen, was sie in einem sozialen Netzwerk über ihren Chef schreiben

Wer seinen Chef beleidigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: dpa
dpa/tmn. Wer sich in Chats mit Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook beleidigend über seinen Chef äußert, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit der Kündigung rechnen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 5/16) weist der Bund-Verlag hin. Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter eines Maschinenbauunternehmens gegen seine fristlose
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