Feiern während Krankschreibung kann Kündigungsgrund sein
Können Krankgeschriebene feiern gehen, ohne eine Kündigung zu riskieren? Die Antwort: eher nein!

Siegburg (dpa) - Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg (Aktenzeichen 5 Ca 1200/22).
Im konkreten Fall,
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