Plus Urteil

Feiern während Krankschreibung kann Kündigungsgrund sein

Können Krankgeschriebene feiern gehen, ohne eine Kündigung zu riskieren? Die Antwort: eher nein!

18.01.2023 UPDATE: 18.01.2023 10:00 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Wer sich auf der Arbeit für zwei Tage krankmeldet und dann beim Feiern erwischt wird, riskiert eine Kündigung. Foto: Tobias Hase/dpa

Siegburg (dpa) - Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg (Aktenzeichen 5 Ca 1200/22).

Im konkreten Fall,

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