Plus Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis?

Nachweise sind nötig

"Stets zur Zufriedenheit" klingt als Bewertung im Arbeitszeugnis gar nicht schlecht. Wer aber mehr als durchschnittlich bewertet werden möchte, muss das beweisen können.

06.11.2024 UPDATE: 06.11.2024 13:54 Uhr 48 Sekunden
«Stets» und «voll»: unauffällige Worte, die im Arbeitszeugnis aber viel ausmachen. Foto: dpa

Rostock/Berlin (dpa) - Die Formulierung "stets zur Zufriedenheit" im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistungsbeurteilung. Wer ein besseres Zeugnis will, muss überdurchschnittliche Leistungen auch nachweisen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock (Az: 5 Sa 108/23). 

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

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