Nachweise sind nötig
"Stets zur Zufriedenheit" klingt als Bewertung im Arbeitszeugnis gar nicht schlecht. Wer aber mehr als durchschnittlich bewertet werden möchte, muss das beweisen können.
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Rostock/Berlin (dpa) - Die Formulierung "stets zur Zufriedenheit" im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistungsbeurteilung. Wer ein besseres Zeugnis will, muss überdurchschnittliche Leistungen auch nachweisen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock (Az: 5 Sa 108/23).
In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
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