Was geht den Vorgesetzten meine Freizeit an?
Am Wochenende über die Stränge schlagen: Das mag nicht immer förderlich für die Karriere sein. Doch wann hat das Verhalten nach Feierabend arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Hamburg/Stuttgart. (dpa) Ob es nun schräge Hobbys, unvorteilhafte Partyvideos im Netz oder ausgedehnte Feiertouren am Wochenende sind: Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben Arbeitnehmer dafür in der Regel nicht zu befürchten.
Denn wie sie ihre Freizeit gestalten, ist im Grundsatz ihre Sache. Darauf weist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Michael Fuhlrott vom Verband Deutscher
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