Habe ich Anspruch auf meine alte Position?
Welche Änderungen Beschäftigte bei der Rückkehr aus der Elternzeit rund um ihren Arbeitsplatz hinnehmen müssen. Und welche nicht.

Berlin (dpa/tmn) - Nimmt man Elternzeit, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen, auch wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet - und es gibt einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist in Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Doch hat man nach der Elternzeit eigentlich Anspruch darauf, in derselben Position beschäftigt zu werden
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