Habe ich Anspruch auf meine alte Position?
Welche Änderungen Beschäftigte bei der Rückkehr aus der Elternzeit rund um ihren Arbeitsplatz hinnehmen müssen. Und welche nicht.

Berlin (dpa/tmn) - Nimmt man Elternzeit, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen, auch wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet - und es gibt einen besonderen



