Arbeitgeber müssen Mobbing unterbinden
Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Ein Arbeitgeber ist ohne genaue Kenntnis nicht verpflichtet, konkrete Maßnahmen gegen Mobbing zu ergreifen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Kiel (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen Mobbingvorwürfe präzise und detailliert darlegen. Denn Arbeitgeber müssen Mobbing unter Arbeitskollegen unterbinden, wenn sie davon wissen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einer "positiven Kenntnis".
Bei Mobbingvorwürfen kommt es auf konkrete Beweise sowie detaillierte Schilderungen durch Arbeitnehmer an. Das zeigt auch eine
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