Zweite Ausbildung - Wann Eltern doch zahlen müssen
Weil für einen Vater eine Holzbildhauerin nichts mit einer Architektin zu tun hat, weigert er sich Kosten für Studium zu übernehmen. Doch ein Gericht sieht es anders.

Wenn zwischen der Ausbildung und einem angeschlossenen Studium ein enger Zusammenhang besteht, müssen in der Regel Unterhalt zahlen. Foto: Bodo Marks/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Es besteht ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und einem daran angeschlossenen Studium? Dann sind Eltern in der Regel verpflichtet, dem Kind auch für die Zeit des Studiums weiterhin Unterhalt zu zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgericht Nürnberg (Az: 10 UF 1043/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des
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