Plus Arbeitsweg unter einer Stunde?

Zweitwohnung nicht begünstigt

Ihr einfacher Arbeitsweg beträgt weniger als eine Stunde? Dann können Sie dem Finanzamt die Notwendigkeit einer Zweitwohnung schlecht vermitteln. Die steuerliche Absetzbarkeit ist dann dahin.

17.04.2024 UPDATE: 17.04.2024 13:00 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Ihr Arbeitsweg beträgt eigentlich nur 30 Kilometer, im Berufsverkehr brauchen Sie aber mindestens eine Stunde? Das rechtfertigt trotzdem keine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, hat ein Gericht jüngst festgestellt. Foto: Marcel Kusch/dpa​

Münster/Berlin (dpa/tmn) - Etwa 30 Kilometer Arbeitsweg und eine Stunde Fahrtzeit - Grund genug, sich eine Zweitwohnung näher am Arbeitsplatz zu beschaffen, fand ein Angestellter und gab die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung an. Bei einer beruflich bedingten Zweitwohnung sind nämlich Miete, Einrichtung, Verpflegungsmehraufwendungen und Kosten für

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